Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Korrespondenzadresse

Lein - Candidate Experience
Sennhüttenstrasse 32b
8903 Birmensdorf
Tel: +41 79 300 55 99​Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsvorfälle der Einzelfirma Lein.
Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Auftraggeberin und der Einzelfirma Lein.​

Vertragsabschluss

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Offerten der Einzelfirma Lein während 30 Tagen gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung durch die Auftraggeberin zustande. Aufträge können der Einzelfirma Lein via E-Mail, Briefpost oder durch persönliche Übergabe zugestellt werden. Die Einzelfirma Lein kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.​

Haftung

Einzelfirma Lein führt sämtliche Aufträge mit der grösstmöglichen Sorgfalt und der nötigen Qualität durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit übernimmt die Einzelfirma Lein jedoch keine Haftung. Die Haftung der Einzelfirma Lein für Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich wegbedungen. Die Einzelfirma Lein übernimmt insbesondere auch keine Haftung für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die die Einzelfirma Lein nicht zu vertreten hat. Die Einzelfirma Lein haftet insbesondere nicht für die Tauglichkeit der bei der Auftraggeberin installierten Drittsoftware und garantiert auch nicht die Funktionalität solcher Produkte innerhalb eines bestimmten IT-Systems oder in Kombination mit einer bestimmten Applikation.​

Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit

Die Einzelfirma Lein und die Auftraggeberin verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrags zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.Die Einzelfirma Lein und die Auftraggeberin sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für Datenschutz und Datensicherheit. Die Einzelfirma Lein erhebt und bearbeitet Personendaten wie in ihrer Datenschutzerklärung beschrieben, gemäss allfälligen Zusatzvereinbarungen mit der Auftraggeberin und in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und anderen anwendbaren Gesetzen.Die Einzelfirma Lein verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Gegenteilige Abmachungen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber kann die anonymisierten Daten aus dem Candidate Experience Report für weitere Forschungsvorhaben verwenden. Er kann Dritten Nutzungsrechte an Daten einräumen. Die Einzelfirma Lein kann generelle Erkenntnisse aus Studien und Projekten weiterverwenden. Die Einzelfirma Lein sorgt dafür, dass Dritte aus der Verwendung des Know-hows nicht auf die Resultate der Studien oder vorherigen Projekten und die Identität des Auftraggebers schliessen können.​

Aufbewahrungspflicht

Die Einzelfirma Lein ist verpflichtet, projektspezifische Unterlagen während zwei Jahren nach der Ablieferung des Candidate Experience Berichtes aufzubewahren. Längere Fristen müssen ausdrücklich vereinbart werden.​

Leistungen, Honorar und Mehrwertsteuer

  • Candidate Experience Report:
    Für die Erstelllung inkl. Auswertung der Ergebnisse des Candidate Experience Reports verrechnen wir 7,500 CHF nach der Präsentation und Auswertung der Ergebnisse.
  • Tagessatz für Projektarbeit:
    2,500 CHF / Tag ggf. mit Rabatt bei langfristigen Projekten über 3 Monaten
  • Wurde nichts Gegenteiliges vereinbart, verstehen sich alle Preise inkl. Mehrwertsteuer
  • Wurde nichts Gegenteiliges vereinbart, ist die Einzelfirma Lein zur Übertragung des Auftrages berechtigt. Dem Auftraggeber wird auf Verlangen die Identität der Subunternehmer bekannt gegeben.
Annullationsbedingungen

  • Candidate Experience Report:
    Beendet die Auftraggeberin nach Auftragserteilung die Erstellung des Candidate Experience Report vorzeitig, so sind alle bis dahin geleisteten Aufwendungen zuzüglich 50% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet.
  • Beratung:
    Beendet die Auftraggeberin ein Beratungsprojekt vorzeitig, so sind alle bis dahin geleisteten Aufwendungen zuzüglich 50% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet.
  • Coaching:
    Bei Annullation, später als 14 Tage vor dem Durchführungsdatum des Coachings werden 50% und später als 7 Tage vor Beginn des ursprünglich vereinbarten Coaching-Termins, wird der ganze Coaching-Preis verrechnet. Bei fehlender Abmeldung wird der ganze Coaching-Preis fällig.
  • Schulungen:
    Bei Annullation, später als 45 Kalendertage vor dem Durchführungsdatum der Schulung werden 50% und später als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung, wird der ganze Seminarpreis verrechnet. Bei fehlender Abmeldung wird der ganze Seminarpreis fällig.
Spesen und Drittkosten

Reisespesen nach effektivem Aufwand (Bahn 1. Kl. bzw. Auto CHF 0.85 pro km), Verpflegung/Übernachtung nach effektivem Aufwand. Kosten für Drittleistungen wie Hotel, Übersetzungen und Produktion von Hilfsmitteln werden durch den Auftraggeber übernommen, resp. in Rechnung gestellt.​

Nutzung von Drittsoftware

Sofern die Einzelfirma Lein den Auftrag mithilfe einer Softwareumgebung eines Dritten zu erbringen hat bzw. die Auftraggeberin die Leistungen von Einzelfirma Lein über eine solche nutzt, so erfolgt die Nutzung dieser Softwareumgebung nach den Lizenzbedingungen dieses Dritten. Ohne explizite gegenteilige Vereinbarung beschränkt sich die Leistung der Einzelfirma Lein darauf, die notwendigen Lizenzen zur vertragsgemässen Nutzung der Softwareumgebung zu erwerben. Die Einzelfirma Lein und die Auftraggeberin sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Lizenzbedingungen. Es obliegt der Auftraggeberin zu prüfen, ob die Softwareumgebung den Anforderungen des Kunden betreffend Kompatibilität, Datenschutz und Datensicherheit entspricht.​

Allgemeines

Sollten diese Regelungen oder Teile dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt. Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.​

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Einzelfirma Lein und der Auftraggeberin entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.​Birmensdorf, Mai 2024
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